Verreisen mit dem Hund wird – zumal innerhalb der Deutschlandkarte -, immer beliebter. Auch viele Reiseveranstalter und -portale widmen sich heute in speziellen Rubriken diesem Thema. Schließlich wissen auch die Tourismusmacher, dass es heute oftmals „nicht ohne meinen Hund“ heißt:
Neckermann Reisen verspricht daher seinen Kunden einen tierisch guten Urlaub und empfiehlt das Watt der Nordsee, das für ausgedehnte Wanderungen samt Vierbeiner nahezu ideal ist.
Wo sich Hund und Herrchen die Füße vertreten?
Doch auch der Bayerische Wald scheint für Hunde- und Wanderfreunde geradezu prädestiniert zu sein. Ganz im Gegensatz zu Südfrankreich oder gar Spanien, wo die Leishmaninose und andere typische Reise- und Tropenkrankheiten ein Problem sind.
Experten gehen sogar davon aus, dass die verursachenden Sandmücken, wenngleich vereinzelt, bereits Süddeutschland (der Klimawandel lässt grüßen) erreicht haben. Auch für VOX und „hundkatzemaus“ war dieses Problem daher unlängst ein Thema. Hier erklärte ein Tierarzt, dass die Krankheit seinen Hund – trotz aller Prophylaxe – nach einem Frankreich-Aufenthalt ereilt hatte.
Nahreisen und ein Wanderurlaub innerhalb Deutschlands können daher gerade für Hundehalter Sinn machen!
Gesetzeslage beachten
Beachten sollte man dabei die Auflagen und Gesetze, insbesondere für größere Hunde und / oder als gefährlich eingestufte Rassen, die auf Länderebene und von den Kommunen erlassen werden und daher stark variieren. Unter Umständen wird daher für manchen Vierbeiner, der zu Hause frei laufen darf, am Urlaubsort Leinen- oder gar Maulkorbzwang gelten.
Auch ist heute in den meisten Bundesländern eine spezielle Haftpflicht für den vierbeinigen Partner Pflicht. Die hat nun zum Beispiel nun auch Schleswig-Holstein mit einem neuen Gesetz über das Halten von Hunden eingeführt. Das schreibt ab 2016 eine Hundehaftpflicht vor; im Umkehrschluss wurde hier dann die bis dato geltende Rasseliste abgeschafft. Will meinen: Erst wenn ein Hund auffällig wird oder gar andere Tiere oder Menschen beißt, gilt er als gefährlich. Eine Regelung, die die meisten Halter und Experten für durchaus vernünftig erachten. Denn letzten Endes kann die (potentielle) Gefährlichkeit eines Hundes ja nicht an einer bestimmten Rasse oder seinem Körperbau, sondern lediglich an seinem Betragen in der Öffentlichkeit festgemacht werden.
Sich im Urlaub als Gast fühlen
Doch letzten Endes liegt es stets auch an den Haltern selbst, die Akzeptanz für ihren vierbeinigen Liebling zu steigern. Der darf, selbst wenn Freilauf erlaubt ist, natürlich weder Jogger noch Radfahrer belästigen. Und sollte auch keine Sandburgen zertrampeln, die Eltern mit ihren Kindern mühevoll erbaut haben.
Auch ständiges und lautstarkes Bellen oder „Tretmienen“ sind Familien, die ohne vierbeinigen Anhang unterwegs sind, natürlich ein Ärgernis. Logisch also, dass wir auch im Urlaub einen Kotbeutel für die Hinterlassenschaften unseres Lieblings dabei haben!
Ein Urlaub mit dem Hund macht viel Freude. Allerdings sollten Ziel und Unterkunft mit Bedacht gewählt werden!
Foto: Peter Hoffmann
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